Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH
Zaucheblick 24 | 04288 Leipzig
gültig ab 01.01.2025
1. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, außer diese werden schriftlich mit der Elke Zils Elektroinstallation GmbH vereinbart.
2. Angebote, Unterlagen und Vertragsschluss
2.1. Angebote der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH haben eine Geltungsdauer von 2 Wochen und sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe einer Bestellung an den Auftraggeber.
2.2. Die telefonische oder schriftliche Bestellung des Auftraggebers ist ein bindender Antrag auf Abschluss eines Vertrags.
2.3. Die Annahmeerklärung der Elke Zils Elektroinstallation GmbH erfolgt durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung bzw. Lieferung der Ware.
2.4. Von der Elke Zils Elektroinstallation GmbH erstellte (Angebots-)Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und -gewichtsgenau anzusehen, es sei denn die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. Sofern der Auftraggeber genaue und verbindliche Angaben benötigt, ist dies mit der Elke Zils Elektroinstallation GmbH abzustimmen.
2.5. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen der Elke Zils Elektroinstallation GmbH dürfen ohne Zustimmung der Elke Zils Elektroinstallation GmbH weder vervielfältigt oder geändert noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an die Elke Zils Elektroinstallation GmbH zurückzugeben.
3. Lieferung/Leistung/Termine
3.1. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseits kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Leistungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.
3.2. Die verbindliche Vereinbarung von Lieferterminen und –fristen bedarf der Schriftform.
3.3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers voraus. Liefer- und Leistungsfristen beginnen insbesondere nicht, wenn der Auftraggeber nicht alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen an Elke Zils Elektroinstallation GmbH übergeben hat.
3.4. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
3.5 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die Elke Zils Elektroinstallation GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
3.6. Der Auftraggeber ist in solchen Fällen zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Liefer- und Leistungsfrist anmahnt, eine angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, beginnt die vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist mit deren Ablauf. Das gesetzliche Recht auf Schadenersatz anstelle der Leistung bleibt unberührt.
3.7. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Auftraggeber über.
4. Versuchte Instandsetzung
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
- der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
- der Fehler aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht beseitigt werden kann;
- der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt bzw. den Zugang zum Objekt schuldhaft nicht gewährt;
- der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
5. Haftung
5.1. Die Haftung der Elke Zils Elektroinstallation GmbH für Schäden jeder Art, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Elke Zils Elektroinstallation GmbH, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten) bleibt hiervon unberührt. Die Haftung der Elke Zils Elektroinstallation GmbH wird der Höhe nach auf die Eintrittspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
5.2. Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß. Das Gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen. Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterungen darstellen.
5.3. Ausschluss der Garantieerklärungen von Herstellern: Zeigen Sie uns eine Garantieerklärung/einen Garantieschein des Herstellers, der Aussagen zur Beschaffenheit und/oder zur Haltbarkeit des Produktes enthält und im Garantiefall bestimmte Leistungen verspricht werden Ihnen die hierin zu Ihren Gunsten gewährten Rechte vom Produkthersteller auf eigener Rechtsgrundlage gewährt. Diese möglicherweise entstehende Garantiebeziehung gemäß § 443 BGB zwischen dem Hersteller und Ihnen hat allerdings mit den von uns geschuldeten Werkleistungen nichts zu tun. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass diese Aussagen des Herstellers zur Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit seines/seiner Produkte/s in seiner Garantieerklärung sowie die vom Hersteller im Garantiefall beschriebenen Leistungen nicht zum Bestandteil unseres mit Ihnen abzuschließenden Werkvertrages werden, insbesondere nicht als stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung in den zwischen uns bestehenden Werkvertrag aufgenommen werden.
6. Abnahme und Gefahrenübergang
6.1. Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Das Gleiche gilt nach erfolgreicher probeweiser Inbetriebsetzung. Schon vor Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
6.2. Die Arbeit ist abgenommen und die Abnahme ist erfolgt, wenn die Arbeit den Abnahmetest erfolgreich bestanden hat. Die Abnahme kann wegen eines Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich mindert, nicht verweigert werden.
6.3. Wenn Sie auf eine Abnahme verzichten oder nach Aufforderung an diesem Termin nicht teilnehmen, sind wir berechtigt, diesen auch ohne Sie durchzuführen und Sie sind verpflichtet, die Resultate der Abnahme zu akzeptieren. In jedem Fall gilt die Arbeit bzw. Werk als abgenommen, wenn Sie die Arbeit bzw. Werk (teilweise) in Gebrauch genommen haben.
6.4. Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt auch zur Nachfrist keine Abnahme durch den Auftraggeber, ist die Elke Zils Elektroinstallation GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann die Elke Zils Elektroinstallation GmbH 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
7. Gewährleistung und Rügepflicht
7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen (Reparaturen) sowie für eingebautes Material beträgt 1 Jahr.
7.2. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt. z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
7.3. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde der Elke Zils Elektroinstallation GmbH eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH zur Reparatur zugänglich ist.
7.4. Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
7.5. Nach Abnahme von Bauleistungen liegt es beim Auftraggeber etwaige Mängel am Bauwerk aufzuklären. Wir werden schriftliche Beanstandungen prüfen, ob diese in unseren Haftungsbereich fallen. Sollte dies der Fall sein, werden wir selbstverständlich die Mängelansprüche im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen kostenfrei erfüllen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass der angezeigte Mangel nicht auf unsere Leistung zurückzuführen ist, seine Ursache im normalen Verschleiß oder in der Abnutzungserscheinung liegt, werden wir diese Arbeiten als Reparaturauftrag behandeln. Die in diesem Fall entstehenden Kosten für Kfz-Pauschale, Fehlersuche an der Schadenstelle, Mängelbeseitigung etc. müssen wir dem Auftraggeber berechnen.
8. Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen
8.1. Der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
8.2. Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Von der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH an den Auftraggeber gelieferte/ eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden sind.
9.2. Sind gelieferte Teile wesentlicher Bestandteile einer anderen Sache des Auftraggebers geworden, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Zahlungsverzug der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH die Demontage der Teile, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Kosten einer solchen Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.3. Sind gelieferte Teile wesentlicher Bestandteile einer anderen Sache eines Dritten geworden, tritt der Auftraggeber, falls durch die Verbindung oder Bearbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an die Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH ab. Die Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH verpflichtet sich, diese Forderungen/Miteigentumsrechte an den Auftraggeber zurück abzutreten, sobald der Auftraggeber die Vergütung an die Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH bezahlt hat.
10. Fertigung nach Anweisungen des Auftraggebers
10.1. Bei Fertigung nach Auftraggeber Zeichnungen, Mustern und sonstigen Anweisungen des Auftraggebers übernehmen wir für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für sonstige Mängel, soweit diese Umstände auf den Auftraggeber Anweisungen beruhen, keine Gewähr und Haftung.
10.2. Der Auftraggeber stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung, gegen uns wegen durch die Ware verursachter Schäden frei, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
10.3. Der Auftraggeber übernimmt uns gegenüber die Gewähr, dass die Herstellung und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Ware keine Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechten uns gegenüber sind wir ohne rechtliche Prüfung der etwaigen Ansprüche Dritter berechtigt, nach Anhörung des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass der Dritte die Geltendmachung der Schutzrechte innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Erklärung uns gegenüber zurückzieht. Der Auftraggeber hat uns durch die Geltendmachung der Schutzrechte etwa entstandene Schäden zu ersetzen. Im Falle des Rücktritts sind die von uns bisher geleisteten Arbeiten zu vergüten. Weitergehende Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
10.4. Die für die Durchführung des Auftrages von uns gefertigten Formen, Werkzeuge und Konstruktionsunterlagen sind ausschließlich unser Eigentum. Ansprüche hierauf stehen dem Auftraggeber nicht zu, auch wenn er sich an den Kosten für die Herstellung von Formen, Werkzeugen und Konstruktionsunterlagen beteiligt, es sei denn, dass ausdrücklich anderes vereinbart worden ist.
11. Zahlungsbedingungen/Preise/Stundensätze
11.1. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
11.2 Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise Nettopreise ab Werk – ausschließlich Verpackung, Versicherungen, Montage und Transport.
11.3. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Wird für einen speziellen Auftraggeber das Fahrzeug extra mit Material beladen, wird die jeweilige Arbeitszeit als Rüstzeit abgerechnet.
11.4. Anfahrtspauschalen werden wie folgt erhoben, außer es sind nachweislich höhere Kosten entstanden, dann werden diese in Rechnung gestellt. Der Stundenverrechnungssatz liegt bei 55,00 Euro netto.
Anfahrtspauschale Stadtgebiet Leipzig: 70 €
Anfahrtspauschale außerhalb von Leipzig: ab 50 € oder 3,50 € je einfacher km
12. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung von der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH nicht bestritten wird oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber kann sich nur wegen rechtskräftig festgestellter, unstreitiger oder von der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH anerkannter Ansprüche auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen. Bei Mängeln von Teilen der Lieferung oder Leistung besteht ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe der mangelhaften Leistung bzw. Lieferung.
13. Rücktritt
Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Elke Zils Elektroinstallation GmbH vereinbart.
14.3. Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen und Ergänzungen dieses Vertrages.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Adresse
Zaucheblick 24
04288 Leipzig
Tel.: 034297/4 80 64
E-Mail: info@zils.de